Mit zehn Stimmen eine neue Bürgerschaft wählen

Wie geht das noch mal?

Dass sich die Hamburger ein neues Wahlrecht gegeben haben, ist nichts Neues. Bereits bei der letzen Bürgerschaftswahl kam es zum Einsatz. Beim Alten bleibt, dass man geheim in der Wahlkabine abstimmt und anschließend seine Wahlunterlagen in die Urne wirft. Neu ist der kleine Mehraufwand in der Kabine.

Schließlich müssen 10 Stimmen per Kreuz erst einmal auf offene Parteilisten oder Mehrmandatswahlkreise mit ihren Kandidaten aus den Stadtteilen verteilt werden. Wie das geht und wozu es dient: Hier eine kleine Hilfestellung, damit am 15. Februar alles klappt.

Ab dem Alter von 16 Jahren können fünf Stimmen für Bewerber auf den offenen Landeslisten sowie fünf Stimmen für Bewerber auf Wahlkreislisten vergeben werden. Ob man dabei seine Stimmen bei einer Liste oder einem Kandidaten häuft (Kumulieren) oder sie frei nach eigener Meinung verteilt (Panaschieren), kann jeder Wähler frei für sich entscheiden. Jede Aufteilung ist möglich, solange nicht mehr als fünf Stimmen pro Kategorie vergeben werden. Insgesamt sollten am Ende nicht mehr als zehn Kreuze vergeben worden sein, damit der Wahlzettel auch gültig ist.

Der Vorteil dieses neuen Wahlrechts: Die starren Parteilisten wurden aufgebrochen. Kandidaten, die besonders überzeugen, können vom Wähler nun mit ihren Stimmen belohnt werden. Sie haben damit eine Chance, in die Bürgerschaft einzuziehen, auch wenn sie von ihrer Partei auf einem eher aussichtslosen Listenplatz aufgestellt worden sind. Somit wurde der Einfluss der Bürger mit ihren Stimmen auf die tatsächliche Zusammensetzung der Bürgerschaft deutlich erhöht.

Noch Fragen? Besonders die Landeszentrale für Politische Bildung Hamburg hält zusätzliche Informationsmaterialien rund um das Wählen in Hamburg bereit.

Landeszentrale für Polit. Bildung
Dammtorwall 1
20354 Hamburg

Mo. – Do. von 12:30 – 17:00 Uhr,
Fr . von 12:30 – 16:30 Uhr

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